Allgemeine Geschäftsbedingungen AMH
27/07/2020 2020-07-27 19:44Allgemeine Geschäftsbedingungen AMH
AuscultA Management Hörbücher
Gültigkeit:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen AuscultA Management Hörbücher – im Folgenden AM-H genannt – und ihren Kunden und sonstigen Vertragspartnern; allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden und sonstigen Vertragspartners gelten – selbst wenn diese übersandt wurden – nur dann, wenn deren Geltung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Zugesicherte Eigenschaften:
AM-H sichert mit Ausnahme der technischen Funktionsfähigkeit der von ihr gelieferten Produkte keinerlei Eigenschaften zu; insbesondere wird für den Inhalt der Hörbücher und hierbei für die Richtigkeit bzw. Verwertbarkeit von darin wiedergegebenen Empfehlungen, Konzepten, Anregungen etc. keine Haftung übernommen.
Vervielfältigungsverbot:
Alle Rechte, so insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung der gelieferten Ware bleiben AM-H ausdrücklich vorbehalten. Die enthaltenen Werke dürfen weder teilweise noch gänzlich – in welcher Form auch immer (z.B. Überspielen, kopieren, Einspeisung in Datenbanken, übertragen in Schriftform, etc.) – ohne schriftliche Genehmigung von AM-H reproduziert oder unter Verwendung elektronischer oder anderer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet, abgespeichert oder verändert werden. Ausgenommen ist das Abspeichern der Werke zur jeweils ausschließlich persönlichen Nutzung in der Anzahl der erworbenen Lizenzen.
Angebote, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss, Liefertermin:
Allfällige gedruckte oder elektronisch übermittelte Annoncen und Bestellkupons von AM-H sind lediglich Einladungen, ein Kaufangebot zu erstellen. Ergehen solche Kaufangebote, so stellen diese ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produktes dar, welche von AM-H mittels ausdrücklicher Annahme (Auftragsbestätigung) oder durch Erfüllung des Geschäfts angenommen werden.
Zugesagte Liefertermine sind lediglich Richtwerte und der Kunde kann bei Überschreitung der Liefertermine keinen Schadenersatz, welcher Art auch immer, gegen AM-H geltend machen.
Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist tritt Verzug erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist ein. Für schuldhaften Lieferverzug sind Ersatzansprüche – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; allfällige nicht ausgeschlossene Ersatzansprüche sind aber jedenfalls auf den Rechnungswert der nicht rechtzeitig gelieferten Ware beschränkt.
Lieferung:
Erfüllungsort ist Seefeld in Tirol. Eventuelle Kosten für Verpackung, Versand und Transport trägt der Kunde.
Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller bisherigen Forderungen – umfassend Hauptsache, Zinsen und Kosten – aus Lieferungen und sonstigen Leistungen im Eigentum von AM-H. Auch das Eigentum der Waren aus künftigen Lieferungen geht erst dann über, wenn die Forderungen aus früheren Lieferungen gänzlich getilgt sind. Aufforderung zur Rückstellung der Waren bzw. deren Rücknahme bedeuten nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Mängelrüge:
Lieferungen sind sofort nach Erhalt auf ihre Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Erkennbare Mängel und Mengenabweichungen müssen vom Kunden längstens binnen 8 Tagen – einlangend bei AM-H – nach Versand/Freigabe der Ware – unter genauer Angabe des Mangels unter Verweis auf die Rechnungsnummer zur Kenntnis gebracht werden. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach deren Feststellung ebenso gemeldet werden, wobei hier aber eine Ausschlussfrist von 2 Monaten nach Versand/Freigabe der Ware gilt. Eine Verletzung der Untersuchungspflicht sowie eine verspätete Mängelrüge führt jedenfalls zum Erlöschen von Gewährleistungsansprüchen. Mängelrügen können sich nur auf zugesicherte Eigenschaften oder Mengenabweichungen beziehen; für andere Mängel haftet AM-H nicht.
Bei anerkannten Mängeln bietet AM-H – nach Rückstellung – entweder Ersatz durch Lieferung gleichwertiger, mangelfreier Ware oder durch Erteilung einer Gutschrift, die gegen Ware einzulösen ist. Jedwede Schadenersatzforderungen, die über Rücknahme und vollständige Gutschrift hinausgehen sind – außer bei grob fahrlässigem Verschulden – in jedem Fall ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind daher auch unter anderem Schadenersatzansprüche, insbesondere bedingt durch einen Mehraufwand beim Kunden bzw. entgangenen Gewinn.
Der Kunde ist verpflichtet, mangelhafte Ware unmittelbar, spätestens aber 8 Tage nach Zustellung der Mängelrüge an AM-H zu übersenden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, entfällt die Gewährleistungspflicht, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Mängelrügen entbinden den Kunden nicht, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber AM-H nachzukommen.
Haftung:
AM-H trifft keine Haftung für allfällige Schäden, die durch den Gebrauch ihrer Waren, so insbesondere auch im Zuge einer allfälligen Umsetzung der in den Hörbüchern enthaltenen Werke und Inhalte, entstehen. Insbesondere übernimmt AM-H keine Haftung dafür, dass allfällige in den Hörbüchern enthaltene Konzepte und Anregungen zu bestimmten Erfolgen führen.
Bezahlung:
Rechnungsbeträge sind bei Erhalt der Rechnung abzugsfrei zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 15% p.a. vereinbart, wobei diese Vereinbarung der Geltendmachung eines höheren Zinsschadens nicht entgegensteht. Der Vertragspartner hat darüber hinaus sämtliche Aufwendungen und Ausgaben von AM-H, die dieser durch den Verzug entstehen, unverzüglich zu ersetzen. Einlangende Zahlungen werden unabhängig von der Widmung des Vertragspartners zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptsache angerechnet, wobei dabei in zeitlicher Hinsicht jeweils die älteste Forderung zunächst abgedeckt wird.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Für alle zwischen AM-H und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträge wird die Anwendbarkeit des Österreichischen Rechts mit Ausnahme der Verweisungsnormen des Österreichischen internationalen Privatrechtes und des UNCITRAL vereinbart. Für alle Streitigkeiten aus den zwischen AM-H und ihren Vertragspartnern abgeschlossen Lieferverträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich jeweils zuständige Gericht für Innsbruck zur Entscheidung berufen. AM-H steht es jedoch frei ihre Vertragspartner vor anderen in- oder ausländischen Gerichtsständen zu klagen.