Allgemeine Geschäftsbedingungen AMT
27/07/2020 2020-07-27 19:51Allgemeine Geschäftsbedingungen AMT
AuscultA Management Training
Gültigkeit:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen AuscultA Management Training – im Folgenden AM-T genannt – und ihren Kunden und sonstigen Vertragspartnern; allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden und sonstigen Vertragspartners gelten – selbst wenn diese übersandt wurden – nur dann, wenn deren Geltung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht wirksam sein, bzw. von Gerichten oder Verwaltungsbehörden für nicht wirksam erklärt werden, so bleiben die anderen – hiervon unberührten – AGB jedenfalls aufrecht. An die Stelle der allenfalls unwirksam gewordenen Bestimmungen der AGB treten solche, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Systematik der AGB am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für notwendig werdende Auslegungen und Ergänzungen.
Leistung und Lieferfristen:
Der Leistungsumfang bestimmt sich nach dem schriftlichen Auftrag. Liegt kein schriftlicher Auftrag vor, gilt die schriftliche Offerte von AM-T als Grundlage für den Auftrag.
Änderungen und/oder Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Im Rahmen der Leistungserbringung von AM-T erbrachtes Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Jede/r einzelne Teilnehmer/in erhält das Recht, das im Rahmen des Auftrages erbrachte Know-how (das beinhaltet auch die Unterlagen, wie z.B. Hörbuch, Seminardokumentation, Arbeitshefte, Checklisten und dergleichen) für den persönlichen Gebrauch zu verwenden. Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung von AM‑T ist ausgeschlossen.
Alle Rechte, so insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung von Unterlagen, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Für das AuscultA Management Hörbuch oder Teile daraus gilt, dass die enthaltenen Werke weder teilweise noch gänzlich – in welcher Form auch immer (z.B. überspielen, übertragen in Schriftform, kopieren, etc.) – ohne schriftlich Genehmigung von AuscultA reproduziert oder unter Verwendung elektronischer oder anderer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden dürfen.
Sinngemäß gilt dies auch für alle anderen Inhalte und Unterlagen.
Zugesagte Lieferfristen sind lediglich Richtwerte und der Kunde kann bei Überschreitung der Fristen keinen Schadenersatz, welcher Art auch immer, gegen AM-T geltend machen. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist tritt Verzug erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist ein. Für schuldhaften Lieferverzug sind Ersatzansprüche – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; allfällige nicht ausgeschlossene Ersatzansprüche sind aber jedenfalls auf den Rechnungswert der nicht fristgerecht erbrachten und durch AM-T bereits abgerechneten Leistung beschränkt.
Haftung:
AM-T haftet nicht für Verzögerungen und andere Störungen in der Leistungserbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden, bzw. in seinem Einflussbereich liegen. AM-T haftet nicht für vom Auftraggeber oder Dritten erhaltene Angaben, Daten und andere Unterlagen.
Der Auftraggeber stellt AM-T die für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
AM-T ist berechtigt, die in ihrem Besitz befindlichen Akten/Unterlagen etc. des Auftraggebers nach Ablauf eines (1) Jahres nach Mandatsschluss zu vernichten, sofern diese nicht vom Auftraggeber zurückverlangt wurden.
AM-T ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen. AM-T haftet nur für die von ihr allein beigezogenen Dritten und dann nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion Dritter. Für Dritte die gemeinsam oder unabhängig von AM-B ausgewählt und beigezogen werden, übernimmt AM-B keinerlei Haftung. Gegenüber Dritten handelt AM-B stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
AM-T trifft keine Haftung für Schäden, die im Zuge einer allfälligen Umsetzung der vermittelten Inhalte entstehen. Insbesondere übernimmt AM-T keine Haftung dafür, dass die enthaltenen Konzepte und Anregungen zu bestimmten Erfolgen führen.
Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die technischen Voraussetzungen für den reibungslosen Ablauf sichergestellt sind. Insbesondere bei Webinaren muss eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite (Download-/Upload-Geschwindigkeit und -Volumen) zur Verfügung stehen, damit die unterbrechungsfreie Übertragung und Kommunikation gewährleistet ist. AM-T haftet nicht für technische Gebrechen jedweder Art.
Geheimhaltung:
AM-T verpflichtet sich zur unbefristeten Geheimhaltung aller im Zusammenhang mit diesem Auftrag bekannt gewordenen und nicht öffentlich verfügbaren Informationen über den Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen und Unterlagen von AM-T ausschließlich für den im Auftrag formulierten Zweck zu verwenden.
Für die Sicherheit und Geheimhaltung von Daten, Know-how, Dokumentation etc. innerhalb dieses Projekts beim Auftraggeber ist dieser verantwortlich und haftbar. Er hat für das entsprechende Controlling besorgt zu sein und alle internen Personen und beigezogene Dritte entsprechend zu instruieren und zur unbefristeten Geheimhaltung zu verpflichten.
Die weitere Verwendung der im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Unterlagen und Informationen sowie die Weitergabe an Dritte durch den Auftraggeber oder involvierte Personen ist ohne schriftliche Genehmigung von AM-T ausgeschlossen.
Honorar:
Grundlage für die Verrechnung sämtliche Leistungen ist das Angebot von AM-T und die Regelungen für Nebenkosten und Spesen.
Sämtliche Rechnungen von AM-T werden ausschließlich in Euro ausgestellt.
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 15% der Gesamthonorarkosten an AM-T zu leisten. Bei überbetrieblichen Trainings ist der Gesamtbetrag vor Trainingsbeginn fällig.
Die Leistungen von AM-T werden sofort nach Erbringung oder in monatlichen Teilrechnungen fakturiert. Darüber hinaus ist AM-T berechtigt Akontozahlungen zu verlangen.
Rechnungsbeträge sind bei Erhalt der Rechnung abzugsfrei zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 15% p.a. vereinbart, wobei diese Vereinbarung der Geltendmachung eines höheren Zinsschadens nicht entgegensteht. Der Vertragspartner hat darüber hinaus sämtliche Aufwendungen und Ausgaben von AM-B, die dieser durch den Verzug entstehen, unverzüglich zu ersetzen. Einlangende Zahlungen werden unabhängig von der Widmung des Vertragspartners zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptsache angerechnet, wobei dabei in zeitlicher Hinsicht jeweils die älteste Forderung zunächst abgedeckt wird.
Stornierung und Verschiebung:
Bei Absage eines bestätigten Auftrages durch den Auftraggeber bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, werden 50% der Gesamtkosten, zu einem späteren Zeitpunkt die vollständigen Gesamtkosten zur Zahlung fällig und in Rechnung gestellt. Zusätzlich ersetzt der Auftraggeber AM-T alle bereits getätigten Auslagen und erbrachten Aufwendungen sowie allfällig verursachten Schaden. Wird das Training durch AM-T abgesagt, erfolgt umgehend die volle Rückerstattung der bereits bezahlten Anzahlung; über diese Rückerstattung hinausgehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Wird ein bestätigter Auftrag oder die Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Auftraggeber bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung verschoben, werden 15% der Gesamtkosten fällig unter der Bedingung, dass ein neuer Termin für die Durchführung der bzw. Teilnahme an einer Veranstaltung festgelegt und verbindlich eingehalten wird. Zu einem späteren Zeitpunkt werden 25% der Gesamtkosten fällig.
Wird ein bestätigter Auftrag durch AM-T verschoben, wird mit dem Auftraggeber umgehend ein Ersatztermin vereinbart. Wenn kein adäquater Ersatztermin vereinbart werden kann, erfolgt die volle Rückerstattung der bereits bezahlten Anzahlung; über diese Rückerstattung hinausgehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Nebenabreden:
Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von AM-T schriftlich sowie mit Originalunterschrift bestätigt worden sind.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Für alle zwischen AM‑T und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträge wird die Anwendbarkeit des Österreichischen Rechts mit Ausnahme der Verweisungsnormen des Österreichischen internationalen Privatrechtes und des UNCITRAL vereinbart. Für alle Streitigkeiten aus den zwischen AM-B und ihren Vertragspartnern abgeschlossen Lieferverträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich jeweils zuständige Gericht für Innsbruck zur Entscheidung berufen. AM-T steht es jedoch frei ihre Vertragspartner vor anderen in- oder ausländischen Gerichtsständen zu klagen.